ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIMGUNGEN

  • Die Ware wird von mir in Kommission entgegen genommen.
  • Ich setze einen Preis fest, ggf. auch in Absprache mit dem Einlieferer.
  • Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Namen und Rechnung Dritter.
  • Nach dem Verkauf der Ware erhält der Einlieferer 40% des Verkaufspreises.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich, jeweils vom 1.-5. des Folgemonats oder bei Abholung.
  • Bei Auszahlungssummen ab 50 Euro nur mit Terminabsprache.
  • Eingelieferte Ware verbleibt für 2 Monate in meinem Geschäft.
  • Wird die Kommissionsware vorzeitig abgeholt, erhebe ich eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR. 
  • Nach Ablauf der o.g. Frist muss die Ware vom Einlieferer abgeholt werden.
  • Erfolgt keine Abholung, wird die Ware zu Sonderpreisen verkauft oder an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben.
  • Der Einlieferer hat keinen Anspruch mehr auf Erlöse.
  • Die Preise können von mir auch ohne Rücksprache mit dem Einlieferer reduziert werden, wenn sich dadurch ein Käufer findet.
  • Für Ware die gestohlen wird, übernehme ich keine Haftung.
  • Für Ware die während Transport und Lagerung beschädigt oder beschmutzt wird übernehme ich keine Haftung.
  • Ansprüche seitens des Einlieferers können nicht geltend gemacht werden.
  • Der Käufer erwirbt die Ware wie im Laden gesehen und hat nach dem Kauf keinen Anspruch auf Reklamation und Umtausch, da es sich um "Second Hand" Ware handelt.

  Warendorf, im August 2022